Angebot
Rahmenbedingungen und Kosten
Verschwiegenheitspflicht
§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.
Einzeltherapie
Das unverbindliche Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet €20-, und
dient dem Kennenlernen.
Im weiteren Verlauf kostet jede weitere Stunde
€70-, und dauert 50 Minuten.
Auf Wunsch sind auch Doppelstunden (90 Minuten)
möglich.
Paartherapie
Kosten pro Sitzung nach Vereinbarung
Online-Therapie
Zusätzlich biete ich psychotherapeutische Sitzungen über Skype und Telefon
an.
Diese haben den Vorteil, dass Sie keine langen Anfahrtswege haben,
unabhängig von Ihrem Tagesplan sind und es eine schnelle und einfache Hilfe
ist.
Eine Online Sitzung dauert 50 Minuten und kostet €70,-
Psychotherapie außerhalb der Praxis
Zusätzlich biete ich für Personen, die körperliche Einschränkungen haben, sowie ältere Personen oder Personen, wo therapeutische Interventionen ( z.B. Konfrontationsübungen bei Angststörungen) notwendig sind, Psychotherapie außerhalb der Praxis an. Eine Sitzung dauert 50 Minuten, Preis auf Anfrage.
Dauer
Die Dauer der Therapie wird individuell vereinbart. Sie setzten sich zusammen aus dem Schweregrad der Erkrankungen, den therapeutischen Zielen, der Motivation des Klienten, den individuellen Bedürfnissen, sowie der therapeutischen Vorerfahrung zusammen.
Grundsätzlich findet zu Beginn einer Psychotherapie meistens einmal pro Woche eine Sitzung statt. Im Laufe des psychotherapeutischen Prozesses und den sich mit der Zeit einstellenden Erfolgen können Sitzungen dann auch vierzehntägig, einmal im Monat oder in noch größeren Abständen abgehalten werden.
Absageregelung
Termine werden verbindlich vereinbart. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir dies mindestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Bei späterer Absage bitte ich um Verständnis, dass Therapiestunden dennoch in Rechnung gestellt werden.