Bitte beachte:
um eine effektive Terminplanung und eine faire Behandlung aller Anfragen zu gewährleisten, möchten wir Sie auf folgende Regelung hinweisen:
-
Absagefrist: Termine für das Erstgespräch müssen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Dies gibt uns die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.
-
Folgen einer verspäteten Absage oder eines Nichterscheinens: Bei einer Absage, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin erfolgt, oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Benachrichtigung, muss ich die Einheit in Rechnung stellen.
-
Ausnahmen: In begründeten Ausnahmefällen, wie z. B. einer plötzlichen Erkrankung, können individuelle Regelungen getroffen werden. Bitte setzen Sie sich in solchen Fällen so früh wie möglich mit mir n Verbindung.